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Bauphysik - Baustatik: |
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| Gemäß Wiener Bauordnung sind Sie verpflichtet ein bauphysikalisches
Gutachten und eine statische Berechnung für einen geplanten Zu-, Um- oder Ausbau eines Objektes bei der Baubehörde
im Zuge der Planungseinreichung vorzulegen! |
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Wir können Ihnen helfen und bieten Ihnen folgendes an: |
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- Begutachtungen und Untersuchungen mittels Flir-Wärmebildkamera
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- Einholung eines Ingenieurbefundes
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- Erstellung eines bauphysikalischen Gutachtens für den Nachweis der umfangreich geforderten Nachweise wie Wärme-, Tritt-, Körper- und Luftschallschutz sowie der sommerlichen Überwärmung und der speicherwirksamen Massen der einzelnen Bauteile
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- Erstellung eines Energieausweises
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- Erstellen eines statischen Konzeptes in Bezug auf effiziente und preiswerte Umsetzbarkeit
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- Einreichen der Gutachten bei der Baubehörde
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